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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Dienstleistung Beratung, Schulung und Audits von Managementsystemen sowie Projektbetreuung Kerstin Schulze Consulting (Dienstleister)

1. Allgemeine Vereinbarung

1.1. Für die Rechtsbeziehung zwischen dem Dienstleister und dem Kunden ist allein die getroffene Vereinbarung/ Leistungserbringung maßgeblich. Hierzu erfolgt im Voraus ein(e) Angebot/ Leistungsbeschreibung welche im beidseitigen Einvernehmen als ein Vertrag zustande kommt.

1.2. Der beidseitig unterschriebene Vertrag/ Leistungserbringung ist maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen oder Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber dem Dienstleister abzugeben sind (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und das beiderseitige Einvernehmen.

2. Leistungsumfang – Inhalt und Art der Leistungserbringung

2.1. Die Leistungsbeschreibung erfolgt auf der Basis der gewünschten Dienstleistung und wird dort schriftlich festgehalten.

2.2. Inhalt der Leistungsbeschreibung sind mindestens:

✓ Leistungszeitraum → wenn bekannt, Arbeitsumfang der Leistung, Verantwortlichkeiten, Vergütungsstruktur, Rechnungsverfahren, Erfüllungsbedingungen und Hinweise zur DSGVO.

✓ Erweiterung zu den Mindestbestandteilen sind grundsätzlich möglich, sind jedoch immer schriftlich zu vereinbaren. Mündliche Nebenabreden gelten nicht.

2.3. Im beidseitigen Einvernehmen wird die Leistungsbeschreibung unterschrieben und gilt dann als Auftrag.

2.4. In der Vereinbarung, die Leistungen zu erbringen, schränkt der Dienstleister die Verpflichtungen und Obliegenheiten des Kunden gegenüber jeder anderen Person sowie die Verpflichtungen jeder anderen Person gegenüber dem Kunden weder ein noch hebt der Dienstleister solche Pflichten und Obliegenheiten auf oder stellen den Kunden oder andere dritte Personen davon frei.

3. Verpflichtungen des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich,

3.1. dem Dienstleister alle notwendigen Informationen, Unterlagen und Daten zur Verfügung zu stellen und Zugang zu den entsprechenden Räumlichkeiten zu gestatten, soweit dies für die vertragsmäßige Erfüllung der Leistung erforderlich ist.

3.2. wenn notwendig einen Arbeitsplatz und eine geeignete Schutzausrüstung, welche den Sicherheitsvorschriften entsprechen zur Verfügung zu stellen. Dies bezieht sich auf Arbeitsplätzebereiche, welche sich im Verfügungsbereich des Kunden befinden.

3.3. wenn notwendig, den Dienstleister vor dem Betreten von Betriebsgelände im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung über alle Gesundheits- und Sicherheitsvorgaben und -regelungen sowie über alle vernünftigen Sicherheitsanforderungen, die für dieses Betriebsgelände einschlägig sein können, zu informieren.

3.4. etwaige Mängel der Leistungserbringung unverzüglich nach Erbringung der Leistung schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel hat uns der Kunde unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

4. Fristen, Termine – Höhere Gewalt

4.1. Die vertraglich vereinbarten Fristen, Termine für die Leistungserbringung beruhen auf Schätzungen des Arbeitsumfanges auf Basis der Angaben des Kunden. Diese sind nur dann verbindlich, wenn wir sie schriftlich als verbindlich vereinbart haben.

4.2. Soweit Fristen und Termine als verbindlich vereinbart wurden, beginnen sie erst dann zu laufen, wenn der Kunde rechtzeitig und ordnungsgemäß alle Hilfs- und Mitwirkungspflichten/-obliegenheiten erfüllt hat. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

4.3. Kommt der Kunde in Verzug oder verletzt er schuldhaft oder grobfahrlässig sonstige Hilfs- und Mitwirkungspflichten/-obliegenheiten, so ist der Dienstleister berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

4.4. Ist die Nichteinhaltung einer Frist bzw. eines Termins durch den Dienstleister auf ein Ereignis höherer Gewalt, d.h. auf ein unvorhergesehenes Ereignis, auf das wir keinen Einfluss und das wir nicht zu vertreten haben, (z.B. behördliche Maßnahmen und Anordnungen (gleichgültig, ob diese gültig oder ungültig sind), Feuer, Überschwemmungen, Stürme, Explosionen oder sonstige Naturkatastrophen, Mobilmachungen, Kriege, Aufruhr, Arbeitskämpfe (einschließlich Streiks und Aussperrungen), verlängern sich die vereinbarten Fristen und Termine um die Dauer der die Verzögerung bedingenden Ereignisse, soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Erbringung der Dienstleistungen von nicht nur unerheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände während eines Verzugs eintreten.

5. Abrechnung – Vergütung – Kosten und Aufwendungen – Fälligkeit – Aufrechnung – Vermögensverschlechterung

5.1. In der Leistungserbringung ist die Art der Vergütung (z.B. Zeitaufwand, Tagessätze, Pauschale usw.) schriftlich festgelegt.

5.2. Alle Rechnungsbeträge sind ohne Abzug ab Rechnungseingang zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

5.3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen und ist vom Kunden zu zahlen.

5.4. Der Kunde bestätigt, dass er alle Kosten und Aufwendungen erstatten wird, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen entstehen.

5.5. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug behält sich der Dienstleister vor, gesetzliche Verzugszinsen zu einer jährlichen Rate von 9% zu verrechnen, und zwar auf jeden Betrag, der nach 30 Tagen unbezahlt aushaftet.

5.6. Weiter werden keine weiteren Leistungen erbracht, bis sämtliche Rückstände einschließlich Zinsen bezahlt worden sind.

5.7. Eine Aufrechnung des Kunden gegen Zahlungsansprüche des Dienstleisters mit Gegenansprüche ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Kunden. Entsprechendes gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten.

5.8. Bei tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Vermögensverschlechterung des Kunden nach Vertragsschluss oder bei Vorliegen sonstiger Tatsachen nach Vertragsschluss, die die Annahme rechtfertigen, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist der Dienstleister berechtigt, Sicherheitsleistung zu fordern und/oder gewährte Zahlungsziele zu widerrufen. Für den Fall, dass der Kunde nicht in der Lage ist, innerhalb der angemessener Frist die geforderte Sicherheit zu stellen, ist der Dienstleister berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits bestehende Ansprüche aus erbrachten Leistungen oder wegen Verzug bleiben unberührt.

6. Mängelansprüche, Verjährung von etwaigen Mängelansprüchen

6.1. Die Mängelansprüche des Kunden setzen neben den anderen gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten nachgekommen ist. Sofern Nacherfüllung geschuldet ist, steht dem Dienstleister die Wahl der Art der Nacherfüllung zu.

6.2. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen von Mängelansprüchen erfüllt sind und diese Geschäftsbedingungen etwaigen Mängelansprüchen nicht entgegenstehen, verjähren Mängelansprüche innerhalb von zwei (2) Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

7. Haftung

7.1. Der Dienstleister unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung und haftet in deren Höhe zu dem im Vertrag vereinbarten Versicherungsfall und damit verbundene Versicherungssumme.

7.2. Der Dienstleister haftet auf Schadenersatz und auf Ersatz der vergeblichen Aufwendungen im Sinne des § 284 BGB (im Folgenden „Schadenersatz“ genannt) wegen Mängeln der erbrachten Leistungen oder wegen Verletzung sonstiger vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, insbesondere aus unerlaubter Handlung, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7.3. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

7.4. Der Schadenersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz solcher Schäden beschränkt, die wir bei Vertragsschluss aufgrund der für uns erkennbaren Umstände bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt als mögliche Folge hätten voraussehen müssen (vertragstypische Schäden), soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wird. Der Dienstleister haftet in diesem Fall insbesondere nicht für nicht vertragstypisch vorhersehbaren entgangenen Gewinn des Kunden und sonstige nicht vorhersehbare mittelbare Folgeschäden.

8. Geheimhaltung

8.1. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen wirtschaftlicher, geschäftlicher, technischer oder sonstiger vertraulicher Natur, die der Kunde dem Dienstleiter im Zusammenhang mit unseren Leistungen zugänglich macht.

8.2. Der Dienstleister wird die vertraulichen Informationen des Kunden mit mindestens derselben Sorgfalt vor Offenbarung an Dritte, Verwendung durch Dritte oder Veröffentlichung schützen, die der Dienstleister zum Schutz seiner eigenen vertraulichen Informationen von gleichwertiger Wichtigkeit anwenden.

8.3. Der Dienstleister wird die vertraulichen Informationen des Kunden für keine anderen Zwecke als die Erbringung der von uns geschuldeten Leistungen nutzen, es sei denn, der Kunde hat einer solchen anderweitigen Nutzung schriftlich zugestimmt.

8.4. Der Dienstleister wird vertrauliche Informationen des Kunden nur an solche Personen weitergeben, für die die Offenbarung oder der Zugang zu den vertraulichen Informationen für die Erbringung unserer Leistungen erforderlich ist, und die entsprechend zur Geheimhaltung verpflichtet sind.

8.5. Die Geheimhaltungspflichten gelten, sofern nicht anders vereinbart, jeweils für einen Zeitraum von 2 Jahren von dem Zeitpunkt an, zu dem der Kunde uns die betreffende vertrauliche Information zugänglich gemacht hat.

8.6. Ausgenommen von den Geheimhaltungspflichten sind Kenntnisse und Informationen,

a) die zur Zeit ihrer Mitteilung an uns bereits offen- oder allgemeinkundig oder Stand der Technik waren;
b) die uns zur Zeit der Mitteilung bereits bekannt waren;
c) die nachträglich offen- oder allgemeinkundig oder Stand der Technik werden, ohne dass uns hieran ein Verschulden trifft;
d) die uns von einem hierzu berechtigten Dritten offenbart oder zugänglich gemacht werden;
e) bezüglich derer der Kunde einer Weitergabe, Offenbarung oder Zugänglichmachung an Dritte zugestimmt hat.

8.7. Eine Verpflichtung zu Geheimhaltung besteht in den folgenden Fällen nicht:

a) Der Dienstleister wird gerichtlich zur Offenlegung von vertraulichen Informationen aufgefordert oder ist dazu gesetzlich verpflichtet.
b) Wenn ein Verdacht besteht, dass durch ein Produkt, für das wir im Auftrag des Kunden eine Leistung erbracht haben, Personen- und Sachschäden verursacht werden könnten.

9. Kündigung

9.1. Der Vertrag beginnt spätestens mit dem ersten Tag der Leistungserbringung und dauert so lange bis die Leistungen erbracht sind, es sei denn, der Vertrag wurde davor gemäß den Bestimmungen gekündigt.

9.2. Der Vertrag kann gekündigt werden:

a) durch jede Partei, wenn die andere Partei eine wesentliche Verletzung der Pflichten aus dem Vertrag oder den Geschäftsbedingen fortsetzt, nachdem sie von der kündigenden Partei 30 Tage davor eine schriftliche Mitteilung – per Einschreiben oder per Kurier – erhalten hat, wonach diese wesentliche Pflichtverletzung durch die andere Partei zu beheben bzw. einzustellen ist.,
b) durch den Dienstleister, wenn der Kunde eine fällige Zahlung zum Fälligkeitsdatum nicht leistet und/oder wenn der Kunde nach einer erneuten Zahlungsaufforderung einer Zahlungsaufforderung nicht nachkommt; oder
c) jede Partei durch schriftliche Mitteilung gegenüber der anderen Partei im Falle des Eintritts eines Insolvenzgrundes (insbesondere Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) bei der anderen Partei, oder wenn der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Partei mangels Masse abgewiesen wird.

9.3. Jede Kündigung oder Beendigung des Vertrages lässt entstandene Rechte und Pflichten der Parteien unberührt. Zudem lässt jede Kündigung oder Beendigung des Vertrages die Regelungen unberührt, die ausdrücklich oder die ihrer Natur nach gelten oder weiter gelten sollen.

10. Datenschutzgrundverodnung (DSGVO)

10.1 Der Dienstleister speichert Daten seiner Kunden im Rahmen der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz und Datenschutzgrundverordnung.

10.2 Der Dienstleister informiert über Art, Umfang und Zweck der erhobenen personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten sind alle Angaben zu einer bestimmten oder durch diese Daten bestimmbaren natürlichen Person, wie z.B. Name, Funktion, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer, genannt Kontaktdaten.

10.3 Der Dienstleister verwenden die Kundendaten ausschließlich im Rahmen seiner Leistungserbringung, welches die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DS-GVO) umsetzt. Zur Einhaltung dieser Vorschriften sind technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um die Sicherheit ihrer Daten zu gewährleisten.

10.4 Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten. Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer Daten, sofern diesem Anspruch keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen. Ebenfalls steht Ihnen das Recht zu, eine einmal erteilte Einwilligung zu widerrufen.

10.5 Der Kunde hat das Recht auf Übertragung seiner Daten, wenn Sie dem Dienstleister Ihre Daten aufgrund einer Einwilligung oder zur Erfüllung eines Vertrags automatisiert zur Verfügung gestellt gaben. Sofern die direkte Übertragung der Daten an Sie oder einen Dritten technisch machbar ist, erfolgt die Übertragung in einem gängigen und maschinenlesbaren Format.

10.6 Der Kunde hat das Recht gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Datenverarbeitung aufgrund einer Rechtsvorschrift erfolgt oder zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

11. Schlussbestimmung

11.1 Für alle sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Rechte und Pflichten sowie der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt unser Geschäftssitz als Erfüllungsort.

11.2 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.3 Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung (mindestens in Textform) darf unser Kunde seine Rechte bzw. Ansprüche gegen uns, insbesondere wegen Mängeln oder wegen von uns begangener Pflichtverletzungen, weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen oder an Dritte verpfänden; § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.

Stand: Rev: 02 vom 12.010.2022